Verantwortlich für den Inhalt:

Golfclub Schotten e.V.
Siemensstrasse 9
63071 Offenbach

Vertreten durch:
Jürgen Reichert – Präsident

Kontakt:
Tel.: 069 / 857774

E-Mail:  info@gc-schotten.de

Eintragung im Vereinsregister:
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am MainRegisternummer: VR 5445 
Steuer-Nr. 035 250 00030


Design & Realisierung

Andreas Nowak
Tel. +49 172 4224146
Email


Allgemeine Geschäfts- Bedingungen des Golfclub Schotten e.V. 63071 Offenbach

(nachstehend  BR – Golf  genannt )

 

  1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den Erwerb, die Ausübung und die Beendigung des zeitlich beschränkten Rechtes, auf den Golfsportanlagen der BR-Golf den Golfsport auszuüben.
  2. Spielberechtigung
    Der Erwerb einer Spielberechtigung muss auf von BR-Golf gestellten Formular-Anträgen beantragt werden. Die Spielberechtigung wird wirksam, sobald BR-Golf den Antrag auf Erwerb einer Spielberechtigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Spielberechtigten angenommen hat. Es besteht seitens BR-Golf keine grundsätzliche Verpflichtung, einem Antrag auf Spielberechtigung stattzugeben. Die erworbene Spielberechtigung ist ein persönliches Recht, welches nur den Spielberechtigten berechtigt, sämtliche Einrichtungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Platz- und Hausordnung zu nutzen. Ob durch die Spielberechtigung eine uneingeschränkte oder eingeschränkte Spiel- und Nutzungsberechtigung entsteht, richtet sich nach dem jeweiligen Antrag und dem anschließend zustande kommenden Vertrag. Dieses Recht kann erst nach vollständiger Bezahlung der Spielberechtigung, der zu bezahlenden Gebühren und sämtlicher Beiträge wahrgenommen werden. Die Spielberechtigung kann grundsätzlich nicht durch Dritte ausgeübt werden oder auf Dritte übertragen werden, es sei denn, bezüglich der Übertragbarkeit der Spielberechtigung ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zwischen BR-Golf und dem Spielberechtigten Abweichendes schriftlich vereinbart. Feiertage werden grundsätzlich als einen Sonntag berechnet.
  3. Nichtausübung und Einschränkungen des Spiel- und Nutzungsrechts
    Soweit der Spielberechtigte von seinem Nutzungsrecht nur eingeschränkt oder keinen Gebrauch macht, ist er nicht berechtigt, die vertraglich vereinbarten Zahlungen zu mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die Nutzung der Anlage zum Beispiel wegen Wetterbedingungen, Schäden an der Anlage, aufgrund von Reparatur- oder Pflegemaßnahmen, in Fällen höherer Gewalt während eines Wettspiels oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht oder nur teilweise möglich ist.
  4. Vertragslaufzeit, Kündigung
    Die Laufzeit der Spielberechtigung beginnt mit der Annahme des Antrages auf Erwerb einer Spielberechtigung durch BR-Golf. Die Laufzeit beträgt – soweit keine andere Laufzeit ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist – mind. 12 Monate und verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern nicht einer der Vertragspartner spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Zur Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. Der Spielberechtigte bleibt bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Zahlung der vereinbarten Beiträge verpflichtet.
  5. Spielrechtsgebühr, Zahlungsbedingungen
    BR-Golf erhebt für seine Leistungen eine Spielrechtsgebühr. Die Höhe dieser Gebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Aufnahmeantrag in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste von BR-Golf. Bei allen Spielberechtigungsverträgen mit Handicap-Verwaltung wird zusätzlich zur Spielberechtigungsgebühr eine Abgabe von 60,00€ bzw.  30,00 € pro Kalenderjahr an den DGV von dem ausgewählten Golfclub erhoben. Der Spielberechtigte ist verpflichtet, BR-Golf eine Einzugsermächtigung zu erteilen, aufgrund deren BR-Golf ermächtigt ist, alle fälligen Entgelte im Sepa-Lastschriftverfahren einzuziehen. Der Spielberechtigte wird BR-Golf unverzüglich von einer etwaigen Änderung seiner Bankverbindung informieren. Kosten etwaiger Rücklastschriften gehen zu Lasten des Spielberechtigten. Die Gebühren sind zur sofortigen Zahlung fällig. Befindet sich der Spielberechtigte in Zahlungsrückstand, so ist BR-Golf berechtigt, Zinsen in Höhe von monatlich 1 % ab Fälligkeit zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Spielberechtigte mit der Zahlung der Spielrechtsgebühr nach den gesetzlichen Bestimmungen in Verzug, ist BR-Golf berechtigt, das Spielrecht fristlos zu kündigen. In diesem Falle ist die gesamte Spielrechtsgebühr für das laufende Kalenderjahr in voller Höhe zu bezahlen, soweit die Kündigung des Spielberechtigten seitens der BR-Golf GmbH zu vertreten ist. Beitragserhöhungen für BR-Golf  bis zu 5% wegen Kosten für Löhne,Material, Pachten und  Verwaltungsaufwand sind jeweils zum 1.1. möglich.  Bei notwendigen Beitragserhöhungen über 5% steht dem Spielberechtigtem ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Verhandlungen mit der BR-Golf zu keinem Ergebnis führen.  ( gem.  §307 BGB)
  1. Ballchips- und Karten
    Einmal auf Ballkarten- und Chips eingezahltes Guthaben für die Driving Range (Maindrive) und den Ballautomaten wird nicht wieder ausgezahlt.
  1. Eingeschränktes Spiel- und Nutzungsrecht, Öffnungszeiten
    Der Spielberechtigte ist nur im Umfang seines Spiel- und Nutzungsrechts und innerhalb der Öffnungszeiten berechtigt die Golfsportanlage zu nutzen. Wenn dem Spielberechtigten ein beschränktes Spiel- und Nutzungsrecht zusteht, und – trotz vorheriger Abmahnung – die Golfsportanlage außerhalb der von dem beschränkten Recht umfassten Zeit benutzt wird, hat BR-Golf das Recht, die Spielberechtigung fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung der Spielberechtigungsgebühr – auch zeitanteilig – ist in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Einhaltung der Platz- und Verhaltensregeln, Sicherheitsvorschriften
    Der Spielberechtigte ist verpflichtet, sich vor der Nutzung der Golfsportanlage über alle Platz- und Verhaltensregeln sowie über die Sicherheitsvorschriften zu informieren, und die im Golfsport üblichen Sicherheitsbestimmungen unbedingt einzuhalten. Den Anweisungen von BR-Golf und dessen Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die geltende Haus- und Platzordnung sowie die Etikette ist der Betreiber nach vorheriger Anhörung des Nutzungsberechtigten berechtigt, eine hinsichtlich ihrer Dauer dem Verstoß angemessene Wettspielsperre oder ein Platzverbot zu verhängen, wobei die Wettspielsperre/ das Platzverbot im Einzelfall längstens sechs Monaten betragen darf. Während der Dauer des Wettspielverbotes/ der Platzsperre bleibt die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsgebühr bestehen. Im Falle eines wiederholten schuldhaften Verstoßes ist der Betreiber zur fristlosen Kündigung des Spielrechtsvertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Dies gilt auch für den Allgemeine Geschäftsbedingungen von BR-Golf im Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine verhängte Wettspielsperre/ ein verhängtes Platzverbot. Im Falle einer vom Nutzungsberechtigten zu vertretenen Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Nutzungsgebühren, auch soweit diese bereits im Voraus entrichtet wurden. Der Nutzungsberechtigte bleibt in jedem Fall zum Nachweis berechtigt, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches durch den Betreiber bleibt unberührt. Die Nutzung der Golfsportanlage BR-Golf erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  3. Haftung
    Eine Haftung von BR-Golf für jedwede Schäden, insbesondere Verlust oder Diebstahl von Eigentum oder Verletzung der Person des Spielberechtigten ist ausgeschlossen, es sei denn · diese beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von BR-Golf, · es sind Ansprüche aus Produkthaftung betroffen, · es sind Ansprüche aufgrund BR-Golf zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens betroffen, oder · es sind Ansprüche aufgrund von BR-Golf zu vertretenden Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten betroffen; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit die Haftung von BR-Golf ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Grundsätze der Datenerhebung und Datenverarbeitung
    Eine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung der Mitgliederverwaltung der WWH Köln Public Golf GmbH notwendig ist. Die Erhebung und           Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Mit dem Beitritt zu der WWH Köln Public Golf GmbH werden Name, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung aufgenommen und zum Zwecke der Mitgliederverwaltung gespeichert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugewiesen. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Missbrauch geschützt. Beim Austritt eines Mitglieds werden gespeicherte personenbezogene Daten in der Clubverwaltungssoftware gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die das Rechnungswesen betreffen, werden entsprechend den steuergesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt. Sollte die Regelung des Ziff. 7 AMR zukünftig ergänzt, erweitert oder in anderer Weise geändert werden, so werden diese Änderungen, soweit sie dem Spieler Allgemeine Geschäftsbedingungen von BR-Golf 4/4 zumutbar sind, Bestandteil dieses Spielrechtsvertrages, ohne dass es hierfür einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf.
  5. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Die Angebote von BR-Golf sind freibleibend. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. BR-Golf behält es sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. BR-Golf verpflichtet sich, dem Spielberechtigten jeweils die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich bekannt zu geben. ES genügt auch die Veröffentlichung auf der Homepage  BR-Golf.de Das Spielberechtigten kann binnen einer Frist von 4 Wochen ab Datum des Übersendungsschreibens oder Kenntnisnahme , mit dem die geänderten Geschäftsbedingungen bekannt gegeben werden, den geänderten Geschäftsbedingungen widersprechen. Hierzu bedarf es der Schriftform (Email oder Telefax genügt jedoch); zur Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang an. Widerspricht das Spielberechtigten nicht form- oder fristgerecht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
  6. Sonstiges
    Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Spielberechtigten und BR-Golf gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit jeder Neufassung ungültig.

Offenbach
Stand 01.05.2017